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Finanzplatz Liechtenstein

 

Das Fürstentum Liechtenstein ist mit einer Fläche von 160 km2 der viertkleinste Staat Europas und trotz der Kleinheit einer der attraktivsten, innovativsten und stabilsten Wirtschaftsstandorte in Europa. Neben dem Abschluss des Zoll- und Währungsvertrags mit der Schweiz im Jahre 1923 und der Einführung eines bis in die heutige Zeit weiterentwickelten innovativen und modernen Gesellschaftsrechts im Jahre 1926 profitiert der Finanzplatz Liechtenstein insbesondere vom Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahre 1995. Damit geniesst Liechtenstein nicht nur die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtlichen Ländern der Europäischen Union (EU), sondern bietet sich aufgrund des gleichzeitig privilegierten Zugangs zum Schweizer Wirtschaftsraum als idealer Standort für Schweizer Akteure an, gerade auch als wirtschaftliche Brücke zur Europäischen Union.

Der Finanzplatz Liechtenstein passt sich seit Jahren laufend proaktiv den sich verändernden internationalen Rahmenbedingungen an, ohne dabei den legitimen Schutz der Privatsphäre aus dem Auge zu verlieren. Zur Erfüllung der Kundenbedürfnisse verfügt der Finanzplatz über eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen internationalen Standards und über eine leistungsfähige und international anerkannte unabhängige Finanzmarktaufsicht, die die Kontrolle der Finanzdienstleister zielgerichtet und lösungsorientiert ausübt.

Im Zuge der Modernisierung des Finanzplatzes Liechtenstein wurden in den vergangenen Jahren eine Reihe von Tax Information Exchange Agreements (TIEA) und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Aktuelles und Details hierzu finden sich unter nachstehenden Links:
Integrierte Finanzplatzstrategie
Entwicklung internationaler Steuerabkommen

Ausserdem wurden in den letzten Jahren neben einer modernen Sorgfaltspflichtgesetzgebung und weiteren Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weitere relevante Gesetzgebungsprojekte gemäss den internationalen Standards umgesetzt und auch neue Standards vorgegeben. Insbesondere durch die am 1. April 2009 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform konnte sichergestellt werden, dass die seit rund 90 Jahren existierende liechtensteinische Stiftung auch in Zukunft ein einzigartiges und attraktives Instrument für das Halten von (Unternehmens-)Beteiligungen, für die Nachlassplanung und Vermögenssicherung (Asset Protection) sowie für gemeinnützige und philanthropische Zwecke sein wird. Mit Einführung des revidierten und den internationalen Anforderungen vollumfänglich gerecht werdenden Steuergesetzes am 1. Januar 2011 wurde zudem die Voraussetzung für eine weiterhin aufrechte Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Liechtensteins geschaffen.